Ordo Supremus Militaris Templi Hierosolymitani
Magistrales Großpriorat Deutschland

Die Mitgliedschaft ist allen Menschen guten Willens offen, die einer anerkannten christlichen Religionsgemeinschaft angehören,

gleich welcher sozialen Herkunft.

Aufnahmebedingungen:

  • Vollendung des achtzehnten Lebensjahres
  • Einer christlichen Kirche zugehörig
  • Die katholisch-apostolische Tradition des Ordens zu respektieren
  • Sich bekennen zu den christlichen Wertvorstellungen
  • Eine soziale Stellung bekleiden, die der Würde eines Ordensritters/Dame entspricht
  • Eine Aufnahmespende entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten an das Priorat zu entrichten um die sozialen und karitativen Aufgaben des Ordens zu unterstützen
  • Kenntnis und Anerkennung der Statuten und Satzungen des Ordens

Dienstgrade und Ränge des Ordens:

Innerhalb des Ordens gibt es folgende Ränge:

  • Page
  • Servient
  • Postulant
  • Knappe
  • Ritter (Eques) oder Dame (Equitissa)
  • Offizier (Officialis)
  • Komtur (Commendator)
  • Großoffizier (Magnus Officialis
  • Träger des Groß-Kreuzes (Eques Magnae Crucis)

Vorraussetzungen für den Rang:

Page: Der Rang eines Pagen ist vornehmlich den Kindern der Ritter und Damen des Ordens vorbehalten. Sie können als Pagen aufgenommen werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben.

Servant (Diener): Mit dem 13. Lebensjahr wird der Page Servant (Diener) des Ordens und mit 18 Jahren Knappe. Um dies zu werden ist es unabdingbar, dass er/sie ein der Würde des Templerordens gemäßes moralisches und soziales Verhalten an den Tag legt.

Postulanten: Der Beobachter, bzw. die Beobachterin der/die in der ersten Zeit der Einführung ein der Würde des Templerordens entsprechendes Verhalten bewiesen hat, kann Postulant/in werden, wenn er/sie folgende Vorraussetzungen erfüllt:

  • er/sie muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • er/sie muss einen Beobachtungszeitraum von mindestens 4 Monaten absolviert haben
  • an der Einweisung in die Ordensgeschichte erfolgreich teilgenommen haben.
  • seine/ihre Kandidatur muss von 2 Paten vorgebracht werden, die bereits Ritter oder Ordensdame sind und mit ihrer Ehre für den Kandidaten bürgen.

Knappe (männlich und weiblich): Der/die Postulant/in, der/die während des Postulats Templer-Qualitäten erworben und bewiesen hat und vorbehaltlos die Aktivitäten seiner Komturei unterstützt, kann Knappe/Schwester werden, wenn er/sie folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • er/sie muss das 18.Lebensjahr vollendet haben
  • an der Einweisung in die Ordensgeschichte erfolgreich teilgenommen haben.

Tempelritter - Damen des Ordens: Knappen, bzw. Schwestern, die ihren hierarchischen Vorgesetzten bewiesen haben, dass sie würdig sind Ritter oder Dame des Ordens zu werden, können als Ritter bewaffnet, oder als Dame des Ordens aufgenommen werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben
  • die geforderten Aufgaben und Arbeiten zur größten Zufriedenheit der Vorgesetzten ausgeführt haben.
  • seit ihrer Aufnahme als Beobachter/in Nächstenliebe und Brüderlichkeit bewiesen haben.

Nachweise und Aufnahmeunterlagen:

  • Folgende Nachweise und Unterlagen sind zur Aufnahme in den Orden erforderlich:
  • Nachweis der Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche (z.B. Taufschein)
  • Aufnahmeantrag (Formblatt) aus dem der freiwillige Eintritt in den Orden und die Anerkennung der Statuten und Satzungen hervorgeht
  • Lebenslauf mit Angaben zur Person (Formblatt Curriculum vitae)
  • Vier Lichtbilder (4 x 6 cm).

Diese Unterlagen werden vom zuständigen Komtur, versehen mit der unterschriftlichen Befürwortung zweier Paten, an das jeweilige Priorat weitergeleitet. Gehört der beitrittswillige Kandidat oder die Kandidatin noch keiner Komturei an, können die Unterlagen auch direkt an das Priorat seiner Nation eingereicht werden. Wird dem Aufnahmegesuch durch den Prioralen Rat zugestimmt, werden die Bewerbungsunterlagen an das MAGNUM MAGISTERIUM weitergeleitet.